Informationen für Hinweisgeber

Im Zusammenhang mit der Gesellschaft

KOVAR a.s.

Sitz: Nr. 212, 756 11 Leskovec

USt-IdNr.: 45197164

(im Folgenden „KOVAR“)

 

Was ist Hinweisgeberschutz und warum führen wir ihn ein?

Unter Hinweisgeberschutz (auch bekannt als „Whistleblowing“) versteht man Situationen, in denen eine Person auf mögliches rechtswidriges, unethisches oder unlauteres Verhalten hinweist.

Gemäß den Bestimmungen des tschechischen Gesetzes Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern hat KOVAR ein internes Hinweisgebersystem eingeführt. Dieses System ermöglicht die Meldung möglicher rechtswidriger Handlungen und schützt gleichzeitig Hinweisgeber vor Repressalien.

Die Möglichkeit, einen solchen Hinweis abzugeben, dient uns allen dazu, ethische, fachliche und soziale Werte unseres Unternehmens zu schützen, die die Grundlage der gesamten Tätigkeit von KOVAR bilden. Unser Ziel ist es, eine gesunde Unternehmenskultur und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

 

Wer kann eine Meldung abgeben?

Das interne Hinweisgebersystem kann genutzt werden von Personen, die für KOVAR abhängig beschäftigt sind, im Rahmen eines freiwilligen Engagements, einer fachlichen Praxis oder eines Praktikums tätig sind, als selbständige Unternehmer (OSVČ) mit KOVAR zusammenarbeiten, Mitglieder der Organe von KOVAR sind oder in sonstiger Weise in Zusammenarbeit mit KOVAR stehen.

Gemäß § 9 Absatz 2 Buchstabe a) des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern schließt KOVAR die Entgegennahme von Meldungen über das interne System von Personen aus, die bei KOVAR keine Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 3 Buchstaben a), b), h) oder i) des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern ausüben.

 

Was ist eine Meldung?

Eine Meldung ist eine Information über eine mögliche rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit erfüllt oder gegen ein Gesetz oder eine EU-Verordnung in den nachstehenden Bereichen verstößt, die der Hinweisgeber im Zusammenhang mit seiner Arbeit oder einer ähnlichen Tätigkeit erlangt hat.


 

Was kann Gegenstand einer Meldung sein?

Eine Meldung kann sich auf Handlungen beziehen, die:

  • den Tatbestand einer Straftat erfüllen,
  • den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen, für die eine Geldbuße von mindestens 100.000 CZK vorgesehen ist,
  • gegen das Gesetz über den Schutz von Hinweisgebern verstoßen,
  • gegen andere Gesetze oder EU-Vorschriften in den Bereichen Finanzwesen, Terrorismusfinanzierung, Verbraucherschutz und -sicherheit, Umweltschutz, Verkehrssicherheit, öffentliches Auftragswesen, Strahlen- und Nuklearsicherheit oder in anderen im Gesetz Nr. 171/2023 Slg. genannten Bereichen verstoßen.

 

 

Was muss eine Meldung enthalten?

Gemäß § 2 des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern muss eine Meldung folgende Angaben enthalten:

  • Vorname, Nachname und Geburtsdatum oder andere Angaben, anhand derer die Identität des Hinweisgebers festgestellt werden kann,
  • Angaben zur Identifizierung der Personen, die einer rechtswidrigen Handlung verdächtigt werden,
  • eine detaillierte Beschreibung der möglichen rechtswidrigen Handlung, die bei der Gesellschaft begangen wurde oder begangen werden soll.

 

 

Wie wird der Schutz des Hinweisgebers sichergestellt?

Zugang zur Meldung sowie zu den angegebenen Identifikations- und Kontaktdaten des Hinweisgebers hat ausschließlich die zuständige Person.

Der Hinweisgeber ist vor Repressalien geschützt, wenn er die Meldung in gutem Glauben abgegeben hat, dass die angegebenen Informationen der Wahrheit entsprechen.

Wenn der Hinweisgeber jedoch wissentlich eine falsche Meldung erstattet, genießt er keinen Schutz. KOVAR ist berechtigt, gegen einen Hinweisgeber, der durch eine wissentlich falsche Meldung das Unternehmen, dessen Mitarbeiter, Gesellschaftsorgane oder andere Geschäftspartner schädigt, alle sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften ergebenden Ansprüche geltend zu machen.

 

 

Wie kann eine Meldung abgegeben werden?

Zuständige Person bei KOVAR a.s.: Simona Hlaváčová

Die Meldung kann auf folgenden Wegen an die zuständige Person übermittelt werden:

  • per E-Mail an: simona.hlavacova@kovar.eu
  • telefonisch unter: +420 571 425 506
  • per Brief an die zuständige Person, adressiert „persönlich/vertraulich – nur für die zuständige Person“, in einem verschlossenen Umschlag, an folgende Adresse: Leskovec 212, 756 11
  • persönlich bei der zuständigen Person
  • eine Meldung über ein mögliches rechtswidriges Verhalten kann auch extern über das Justizministerium der Tschechischen Republik über das gesicherte Online-Formular abgegeben werden: https://oznamovatel.justice.cz/chci-podat-oznameni/